Der BVBS, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (die BAUINDUSTRIE) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe e. V. (ZDB) haben gemeinsam eine Stellungnahme verfasst zum Entwurfsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Ausstellung von Rechnungen gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz (UstG).
In diesem Entwurf informiert das BMF über die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten wird. Das endgültige Schreiben des BMF soll im vierten Quartal 2024 veröffentlicht werden.
Gemäß Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) in der konsolidierten Fassung vom 12.06.2024 muss gemäß § 14 Absatz 8, Satz 7b die Summe der erhaltenen Anzahlungen und die Summe der darauf entfallenden Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen werden. In der Bauabrechnung ist dies insbesondere bei Schlussrechnungen regelmäßig der Fall. Der Leistungsempfänger erhält neben der Schlussrechnung (Endrechnung) eine besondere Zusammenstellung der Anzahlung. Auf die Zusammenstellung der Anzahlungen mit dem Ergebnis der aus der Schlussrechnung geschuldeten Rest-USt. muss in der Schlussrechnung ausdrücklich hingewiesen werden.
Mit den aktuellen eRechnungs-Formaten ist es jedoch nicht möglich, im Summenblock den Betrag der Umsatzsteuer aus erhaltenen Anzahlungen auszuweisen. Die Spezifikationen der eRechnung sehen lediglich ein Element für die Ausgabe des Gesamtbetrags erhaltener Anzahlungen inklusive der Umsatzsteuer vor. Damit erfüllen die aktuellen eRechnungs-Formate bisher nicht die Anforderungen aus dem UStAE.
BVBS, BAUINDUSTRIE und ZDB sind auf Widersprüche im Schreiben des BMF gestoßen, haben auf diese hingewiesen und um rechtlich verbindliche Aussagen gebeten.
Download der Stellungnahme von BVBS, BAUINDUSTRIE UND ZDB (Juli 2024)
Quelle: Stellungnahme von BVBS, BAUINDUSTRIE und ZDB zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG - BVBS